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title: "Datenexport- und Weiterverwendungslizenz (Prem+)"
publishDate: "2026-08-08 10:00"
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# Datenexport- und Weiterverwendungslizenz (Prem+)

**Fassung vom 8. August 2026.** Diese Lizenz gilt nur, wenn die angenommene Datenexport-Vereinbarungswurzel genau diese Fassung verankert.

Diese Lizenz gilt, wenn die angenommene Vereinbarungswurzel eines Tarifs—derzeit des als **„Prem+“** vermarkteten SkyBlock-Tarifs—sie enthält. Diese Wurzel verankert außerdem die genauen [Kernbedingungen](/de/terms-of-service) und Dienstbedingungen. Sie muss vor der Bestellung bereitgestellt werden. Diese Lizenz geht nur für ihren ausdrücklich geregelten Export- und Weiterverwendungsgegenstand vor; im Übrigen gelten die Kernbedingungen.

## 1. Was diese Lizenz umfasst

1.1 „**Lizenzdaten**“ sind ausschließlich die Datensätze, welche die Prem+-Produktseite oder die unterstützte Exportschnittstelle zum Zeitpunkt des Exports ausdrücklich als freigeschaltet ausweist. Je nach den dann geltenden Quellenrechten können dazu Auktions- oder Bazaar-Statistiken, Item-Metadaten, Preisverläufe und aggregierte Marktindikatoren gehören. Beispiele in dieser Lizenz versprechen weder die Freischaltung eines Rohdatensatzes oder Endpunkts noch einen vollständigen Datenbankexport.

1.2 **Nicht** zu den Lizenzdaten gehören: Konto-, Vertrags-, Zahlungs- und Nutzungsdaten von Coflnet-Kunden; Zugangsdaten und Sicherheitsdaten; Software, Quellcode und Infrastrukturkonfiguration von Coflnet; Expert Configs und andere Inhalte Dritter nach den Expertenmarktplatz- oder Creator-Bedingungen; Beiträge aus Datenbeitragsprogrammen nach den Handels- und Programmbedingungen; sowie interne Betriebsdaten. Solche Daten werden unter dieser Lizenz auch dann nicht exportiert, wenn sie technisch erreichbar sind.

1.3 Diese Lizenz überträgt nur Rechte, die Coflnet zustehen — insbesondere die Datenbankrechte von Coflnet nach §§ 87a ff. UrhG und seine vertragliche Position. Die Lizenzdaten beschreiben Aktivität in einem Onlinespiel eines Dritten. Daten, die Regeln einer API oder Plattform eines Dritten unterliegen, werden nur einbezogen, soweit diese Regeln Coflnet den betreffenden Export erlauben; verlangt ein entgeltlicher Zugang eine transformative Ausgabe, bleiben rohe oder rekonstruierbare Quelldatensätze ausgeschlossen und wird nur das erlaubte umgewandelte Ergebnis freigeschaltet. Coflnet räumt keine Rechte des Spielbetreibers, Spielverlags oder eines anderen Dritten ein. Ihre eigenen Pflichten gegenüber diesen Parteien — etwa Regeln oder API-Richtlinien, die unmittelbar für Ihre Nutzung gelten — bleiben Ihre Verantwortung.

## 2. Lizenzgewährung

2.1 Für die Dauer Ihres aktiven Prem+-Abonnements räumt Coflnet Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite Recht ein, Lizenzdaten über die unterstützten Exportschnittstellen zu exportieren, auf Systemen unter Ihrer Kontrolle zu speichern und zu vervielfältigen sowie sie für eigene Zwecke zu analysieren, umzuwandeln, zu kombinieren und anzureichern, auch mit automatisierten und maschinell lernenden Verfahren.

2.2 Sie dürfen Werke, Datensätze, Modelle, Werkzeuge, Veröffentlichungen und Dienste erstellen, die auf Lizenzdaten beruhen oder daraus abgeleitet sind („**Abgeleitete Werke**“), und diese — vorbehaltlich der Ziffern 3 und 4 — für eigene Zwecke nutzen und kommerziell verwerten.

2.3 Exporte und lokale Kopien sind an das Abonnement gebunden: Sie dürfen von Ihnen und, bei einem Unternehmer, von Ihren Mitarbeitenden und Auftragnehmern zu Ihren Gunsten genutzt werden, aber über Ziffer 3 hinaus Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

## 3. Was Abgeleitete Werke dürfen und was nicht

3.1 **Keine Rohdaten-Weiterverbreitung:** Sie dürfen die Lizenzdaten selbst oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil davon (§ 87b UrhG) nicht in roher, rekonstruierbarer oder systematisch extrahierbarer Form verkaufen, veröffentlichen, unterlizenzieren oder sonst zugänglich machen. Ein Abgeleitetes Werk darf nicht als Ersatzquelle für die Lizenzdaten dienen — zum Beispiel als öffentliche oder kommerzielle Datenbank, Datensatz-Dump, Spiegel oder API, deren wesentlicher Wert in der Weitergabe der Lizenzdaten liegt. Die Anzeige einzelner Datenpunkte, Auszüge, Diagramme, Statistiken, Aggregationen, Modellausgaben und anderer umgewandelter Ergebnisse in einem Abgeleiteten Werk ist erlaubt.

3.2 **Nicht konkurrierende kommerzielle Nutzung:** Sie dürfen ein Abgeleitetes Werk nur kommerziell verwerten, wenn es kein Konkurrierender Dienst ist. Die Nutzung von Lizenzdaten für einen Konkurrierenden Dienst liegt außerhalb der in Ziffer 2 eingeräumten Rechte — sie ist nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern eine Nutzung ohne Lizenz. Ein „**Konkurrierender Dienst**“ ist ein Produkt oder ein Dienst, das bzw. der aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden gegen einen von Coflnet angebotenen Dienst austauschbar ist — also im Wesentlichen denselben Anwendungsfall für im Wesentlichen dieselbe Zielgruppe bedient (zum Beispiel Flip-Suche und Handelsvorschläge, Markt-Benachrichtigungen, Preisanzeige und Marktstatistiken für dasselbe Spiel, wie von Coflnet angeboten). Maßgeblich sind die Dienste, die Coflnet zu dem Zeitpunkt anbietet, zu dem Ihr Abgeleitetes Werk erstmals am Markt angeboten wird. Diese Ziffer beschränkt nur den Umgang mit Lizenzdaten und Abgeleiteten Werken; Produkte und Dienste, die Sie ohne Nutzung von Lizenzdaten erstellen und betreiben, werden durch diese Lizenz nicht beschränkt.

3.3 **Später hinzukommende Coflnet-Dienste:** Startet Coflnet einen neuen Dienst, nachdem Ihr Abgeleitetes Werk bereits am Markt ist, und wäre das Abgeleitete Werk dann ein Konkurrierender Dienst, wird Ihr bestehendes Abgeleitetes Werk dadurch nicht unzulässig: Sie dürfen es im bestehenden Umfang weiterbetreiben, aber Lizenzdaten, die später als 60 Tage nach der Ankündigung des gestarteten neuen Dienstes exportiert wurden, nicht dazu nutzen, die konkurrierende Funktionalität wesentlich auszubauen. Coflnet nennt in der Ankündigung den Stichtag und beschreibt die betroffene Dienstkategorie konkret; eine Ankündigung kann sich nur auf einen Dienst beziehen, den Coflnet tatsächlich gestartet hat und allgemein anbietet, nicht auf Pläne. Schränkt eine solche Ankündigung ein von Ihnen bereits angebotenes kommerzielles Abgeleitetes Werk wesentlich ein, können Sie Ihr Prem+-Abonnement außerordentlich mit Wirkung zum Ablauf der 60-Tage-Frist kündigen und erhalten vorausbezahlte Entgelte für die Restlaufzeit anteilig erstattet.

3.4 **Nicht kommerzielle Nutzung** Abgeleiteter Werke — private Analyse, Forschung, Bildung sowie kostenlose, nicht monetarisierte Community-Veröffentlichungen mit Quellenangabe — ist ohne die Beschränkungen der Ziffer 3.2 erlaubt, stets aber vorbehaltlich der Ziffern 3.1 und 4.

3.5 **Spielintegrität und Richtlinien Dritter:** Ein Abgeleitetes Werk darf nicht dazu genutzt werden, die Integrität des zugrunde liegenden Spiels zu beeinträchtigen, Spieler zu deanonymisieren, einzelne Spieler über das hinaus zu verfolgen, was das Spiel selbst öffentlich macht, oder eine vom Spielbetreiber untersagte Spielautomatisierung zu ermöglichen. Bieten Sie ein Abgeleitetes Werk öffentlich an, sind Sie dafür verantwortlich, die für Ihr eigenes Projekt geltenden Richtlinien des Spielbetreibers einzuhalten (zum Beispiel Registrierungs-, Freizugangs- oder Transformationsanforderungen), wie es Ziffer 1.3 bereits vorsieht.

3.6 **Quellenangabe:** Ein Abgeleitetes Werk, das Sie der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglich machen — einschließlich der in Ziffer 3.4 beschriebenen nicht kommerziellen Community-Veröffentlichungen sowie jeder öffentlichen Website und jedes öffentlich verfügbaren Produkts, das aus Lizenzdaten gewonnene Ergebnisse unentgeltlich anzeigt —, muss eine gut sichtbare Quellenangabe der Form „enthält Marktdaten von [sky.coflnet.com](https://sky.coflnet.com)“ — oder eine sinngleiche Formulierung — mit einem funktionierenden Link auf sky.coflnet.com oder auf die speziellere Coflnet-Produktseite der genutzten Daten enthalten. Die Quellenangabe muss auf der Seite oder Ansicht erscheinen, auf der die Ergebnisse angezeigt werden, oder in einem von dort unmittelbar erreichbaren Über- oder Credits-Bereich; in Medien ohne Link-Möglichkeit (zum Beispiel Video oder Druck) genügt die Nennung der Quelle im Text. Die Quellenangabe darf nicht den Eindruck erwecken, dass Coflnet das Abgeleitete Werk betreibt, unterstützt oder empfiehlt. Diese Quellenangabe ist die in Ziffer 3.4 genannte Quellenangabe. Bei einem kommerziellen Abgeleiteten Werk nach Ziffer 3.2 freuen wir uns über dieselbe Quellenangabe; verpflichtend ist sie dort nicht. Fehlt die Quellenangabe, weisen wir darauf hin und räumen eine angemessene Frist — in der Regel 14 Tage — zur Nachholung ein, bevor Maßnahmen nach Ziffer 6.1 ergriffen werden.

## 4. Personenbezogene Daten in Exporten

4.1 Lizenzdaten können pseudonyme Kennungen von Spielteilnehmern enthalten (zum Beispiel Spieler-UUIDs und Spielernamen zu Handelsvorgängen). Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, werden Sie für Ihre Verarbeitung nach dem Export eigenständiger Verantwortlicher. Sie müssen das für Sie geltende Datenschutzrecht einhalten (in der EU/dem EWR die DSGVO) und dürfen insbesondere nicht: versuchen, die natürliche Person hinter einer Spielkennung zu identifizieren; die Daten nutzen, um identifizierte natürliche Personen außerhalb des Spielkontexts zu profilieren, zu bewerten oder Entscheidungen über sie zu treffen; oder Zusammenstellungen veröffentlichen, die auf die Aktivität einer einzelnen identifizierbaren Person fokussiert sind und über das hinausgehen, was das Spiel selbst öffentlich macht.

4.2 Coflnet kann maschinenlesbare Korrektur- und Löschlisten für exportierte Datensätze veröffentlichen (zum Beispiel nach dem Antrag einer betroffenen Person). Sie müssen solche Listen innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung auf Ihre lokalen Kopien und Abgeleiteten Werke anwenden, soweit die genannten Datensätze darin noch enthalten sind.

## 5. Laufzeit, Beendigung und Löschung

5.1 Diese Lizenz läuft, solange Ihr Prem+-Abonnement (einschließlich einer auf der Produktseite ausgewiesenen bezahlten Karenz- oder Auslaufphase) aktiv ist. Sie endet ohne gesonderte Erklärung, wenn das Abonnement endet.

5.2 **Nach dem Ende des Abonnements** müssen Sie innerhalb von 30 Tagen: den Export einstellen; die Lizenzdaten und alle Kopien unter Ihrer Kontrolle löschen; und Abgeleitete Werke löschen, **soweit sie Lizenzdaten enthalten, wiedergeben oder deren Rekonstruktion ermöglichen**. Behalten dürfen Sie: (a) aggregierte Ergebnisse, Statistiken, gelernte Parameter und Erkenntnisse, die keinen wesentlichen Teil der Lizenzdaten mehr enthalten und weder dessen Abruf noch Rekonstruktion ermöglichen — sie dürfen weiter genutzt werden, wobei für ein darauf aufbauendes kommerzielles Abgeleitetes Werk Ziffer 3.2 in der bei Beendigung geltenden Anwendung für 12 Monate nach dem Ende des Abonnements fortgilt; (b) Unterlagen, zu deren Aufbewahrung Sie gesetzlich verpflichtet sind, nur für die Dauer und den Zweck dieser Pflicht; und (c) Kopien in routinemäßigen Backups, bis diese im gewöhnlichen Zyklus überschrieben werden, sofern sie nicht wieder in Nutzung genommen werden.

5.3 Schließen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des vorherigen Abonnements erneut ein Prem+-Abonnement ab, ist die Löschpflicht nach Ziffer 5.2 für noch vorhandene Daten und Abgeleitete Werke ausgesetzt, und diese Lizenz gilt als ununterbrochen fortbestehend.

5.4 Auf Anfrage — höchstens einmal pro Kalenderjahr, es sei denn, wir haben dokumentierte Anhaltspunkte für einen Verstoß — bestätigen Sie in Textform, dass die Löschung nach Ziffer 5.2 durchgeführt wurde, und beschreiben in angemessenem Umfang, was unter einer zulässigen Ausnahme behalten wurde und warum.

5.5 Eine Fortgeltung von Rechten über das Abonnement hinaus (zum Beispiel eine dauerhafte Lizenz für ein bestimmtes Abgeleitetes Werk) ist nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Coflnet möglich.

5.6 **Unabhängigkeit der Pflichten; zurückbehaltenes Material:** Die Pflichten aus den Ziffern 3, 4 und 5.2 — einschließlich jeder einzelnen in Ziffer 5.2 genannten Löschpflicht — sind selbstständige, voneinander unabhängige Pflichten; ist oder wird eine von ihnen undurchsetzbar, bleiben die übrigen unberührt (§ 306 BGB). Behalten Sie nach dem Ende des Abonnements Lizenzdaten oder Abgeleitete Werke — aus welchem Grund auch immer, auch weil eine Löschpflicht in Ihrer Rechtsordnung nicht durchsetzbar ist —, gelten die Ziffern 3 und 4 für das zurückbehaltene Material fort, solange Sie es behalten. Die 12-Monats-Frist in Ziffer 5.2(a) gilt nur für Material, das nach dieser Ausnahme zulässig behalten wird; Material, das hätte gelöscht werden müssen, vermittelt keine Nutzungsrechte, und seine Nutzung — insbesondere seine kommerzielle Nutzung oder seine Nutzung für einen Konkurrierenden Dienst — liegt weiterhin außerhalb der in Ziffer 2 eingeräumten Rechte und bleibt nach Ziffer 3 untersagt. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere aus §§ 87a ff. UrhG, bleiben unberührt.

## 6. Verstöße, Sperrung und zwingende Rechte

6.1 Bei einem Verstoß gegen die Ziffern 3, 4 oder 5 kann Coflnet—nach Anwendung der Abmahn- und Verhältnismäßigkeitsregeln der Kernbedingungen—den Exportzugang sperren, die Lizenz mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und gesetzliche Rechte geltend machen, einschließlich solcher aus §§ 87a ff. UrhG. Schadensersatzansprüche und das Durchsetzungsverfahren der Kernbedingungen bleiben unberührt.

6.2 Diese Lizenz beschränkt keine Rechte, die Ihnen zwingendes Recht gewährt—einschließlich der Rechte des rechtmäßigen Nutzers nach § 87e UrhG / Art. 8 der Richtlinie 96/9/EG zu unwesentlichen Teilen der Datenbank, gesetzlicher Text-und-Data-Mining-Schranken, soweit sie nicht abbedungen werden können, und zwingender Verbraucher- und Gewährleistungsrechte.

6.3 Für Gewährleistung und Haftung des Prem+-Tarifs einschließlich Exportfunktion und Datenqualität gelten die Kernbedingungen. Lizenzdaten sind Mess- und Beobachtungsdaten aus einem laufenden Spiel; über die gesetzlichen Konformitätsanforderungen hinaus übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten kommerziellen Zweck.

## 7. Änderungen

Eine Änderung dieser Lizenz oder einer anderen Abhängigkeit erfordert eine neue Vereinbarungswurzel und die in den Kernbedingungen bestimmte Zustimmung oder andere Rechtsgrundlage. Änderungen von Umfang, Formaten oder Aktualisierungszyklen der Exportschnittstellen folgen den dortigen Dienständerungsregeln; die Definition Konkurrierender Dienste ändert sich für Sie nur nach Ziffer 3.3 dieser Lizenz oder durch vereinbarte Änderung, nicht durch bloße Neuveröffentlichung einer Dienstliste.
