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title: "CollectTheWorld-Dienstbedingungen"
publishDate: "2026-08-08 10:00"
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# CollectTheWorld-Dienstbedingungen

**Fassung vom 8. August 2026.** Diese Bedingungen gelten nur, wenn genau dieses Dokument in der angenommenen Vereinbarungswurzel für **CollectTheWorld (CTW)** verankert ist. Diese Wurzel verankert auch die anwendbaren gemeinsamen Bedingungen. Eine spätere Veröffentlichung ändert die angenommene Wurzel nicht.

## CTW-1 — Dienst

1. CTW ist der spielerische Bilder-Sammeldienst von Coflnet. Die App kann Gegenstände oder Challenges anzeigen, Nutzern das Einreichen eines Fotos und einer Beschreibung ermöglichen, eine Einreichung einordnen und einen angenommenen Gegenstand zur Sammlung hinzufügen.
2. App, Challenge-Seite und angenommene Wurzel bestimmen die jeweils verfügbaren Funktionen. Eine Einordnung oder ein Sammlungseintrag ist eine Unterhaltungsfunktion und keine fachliche Prüfung, Bewertung oder Sicherheitsberatung.

## CTW-2 — Regeln für Einreichungen

1. Reichen Sie nur Fotos und Beschreibungen ein, die Sie erstellt haben oder bereitstellen dürfen. Unzulässig sind Zugangsdaten, rechtswidriges oder intimes Material, gefährliche Anleitungen, vertrauliche Angaben anderer oder für die Sammelfunktion nicht erforderliche personenbezogene Daten.
2. Fotografieren Sie Personen, private Orte oder geschützte Gegenstände nur mit der für Aufnahme und Einreichung erforderlichen Erlaubnis oder sonstigen Rechtsgrundlage. Für die Beachtung von Eigentum, Persönlichkeits-, Urheber- und sonstigen Rechten Dritter bleiben Sie verantwortlich.
3. Eine Einreichung kann nach dem verhältnismäßigen Durchsetzungsverfahren der Kernbedingungen abgelehnt, eingeschränkt oder entfernt werden, insbesondere aus Sicherheits-, Rechte- oder Qualitätsgründen.

## CTW-3 — Betriebslizenz

1. Ihre Rechte an einer Einreichung bleiben bei Ihnen. Sie räumen Coflnet für den zur Bereitstellung von CTW und Pflege Ihrer Sammlung erforderlichen Zeitraum eine nicht ausschließliche, weltweite und unentgeltliche Lizenz ein, das eingereichte Foto und die Beschreibung zu hosten, zu vervielfältigen, zu skalieren, zu komprimieren, einzuordnen, Ihnen anzuzeigen und technisch zu verarbeiten.
2. Öffentliche Anzeige, Wiederverwendung in einem allgemeinen Datensatz, Werbung, Lizenzierung an andere Nutzer oder Modelltraining sind von dieser Betriebslizenz nicht erfasst. Dafür sind ein gesondert beschriebenes Beitragsangebot und die dort bezeichnete ausdrückliche, protokollierte Vereinbarung oder Einwilligung erforderlich.
3. Die Entfernung einer Einreichung beendet nach angemessener Bearbeitungszeit deren neue betriebliche Nutzung; unberührt bleiben rechtmäßig für Sicherheit, Rechtsansprüche oder rotierende Sicherungen nach der Datenschutzerklärung gespeicherte Kopien.

## CTW-4 — Automatisierte Einordnung

1. CTW kann eine Objekt- oder Challenge-Bezeichnung und erforderlichen Textkontext zur Unterstützung der Einordnung an den in der Datenschutzerklärung bezeichneten KI-Anbieter übermitteln. Das eingereichte Foto wird diesem Anbieter nicht übermittelt, sofern die Oberfläche nicht zuvor diese gesonderte Funktion beschreibt und eine Rechtsgrundlage dafür einholt.
2. Automatisierte Ergebnisse können falsch sein. Nutzer können den in der App angegebenen Korrektur- oder Supportweg verwenden. Coflnet nutzt eine CTW-Einordnung nicht für eine Entscheidung, die gegenüber einer Person rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung entfaltet.

## CTW-5 — Gesonderte Beitragsprogramme

1. Coflnet kann Nutzer gesondert einladen, ausgewählte Fotos oder Beschreibungen zur Verbesserung eines Katalogs oder Datensatzes beizutragen. Vor Einreichung muss die Einladung genaues Material, Nutzungszwecke, Lizenz, Prüfung, etwaige Prämie, Teilnahmevoraussetzungen, Speicherung und Folgen eines Widerrufs bezeichnen.
2. Die gewöhnliche CTW-Nutzung meldet keinen Nutzer zu einem solchen Programm an. Eine Programmleistung richtet sich nach den für diese Einreichung genau verankerten oder protokollierten Handels- und Programmbedingungen und Programminformationen; allein die Annahme dieser CTW-Bedingungen begründet weder einen Prämienanspruch noch eine Trainingslizenz.

## CTW-6 — Drittdienste, Beendigung und Recht

1. App-Store-, Geräte- und Anmeldeanbieter bleiben eigenständige Dienste mit eigenen Bedingungen. Deren Ausfall kann CTW beeinträchtigen, ohne Rechte zu beschränken, für die Coflnet verantwortlich bleibt.
2. Sie können CTW nicht mehr nutzen und die verfügbaren Löschsteuerungen verwenden. Kündigung, Vertragsmäßigkeit, Haftung, Datenschutz, Änderungen, Rechtswahl und zwingende Verbraucherrechte richten sich nach den genauen gemeinsamen Bedingungen der CTW-Wurzel.
